Die Bundesregierung plant, das Gebäudemodernisierungsgesetz zu ändern. Verbände fordern mehr Offenheit, um Klima- und Effizienzziele zu erreichen. Die Argumente im Überblick.
Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz und betonen die zunehmende Flexibilität und Praxistauglichkeit für die Wärmewende. Dennoch fordern sie Technologieoffenheit für mehr Effizienz und Klimafreundlichkeit.
Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetzes entfällt die bisherige 65-%-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Zukünftig komme es laut den Verbänden darauf an, die Klimaziele ebenso wirksam über alternative, technologieoffene und zielorientierte Mechanismen mindestens gleichwertig sicherzustellen.
Ein Katalog zulässiger Heizungsoptionen schaffe Orientierung, bleibe jedoch technologie- und produktbezogen, sagen die Verbände. Aus Sicht der TGA-Verbände bedeutet echte Technologieoffenheit, verbindliche CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzziele vorzugeben – ohne bestimmte Technologien oder Produkte dauerhaft zu privilegieren oder auszuschließen.
Die Vertreter fordern, dass die Maßnahmen auch für Teilsanierungen geeignet sind. Maßgeblich sollte sein, dass ein System definierte Leistungs-, Emissions- und Effizienzanforderungen erfüllt. Ein solcher Ansatz stärke Innovationen, schaffe Investitionssicherheit und fördere den Wettbewerb – bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.
Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation würde ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen, so die Verbände. Moderne Gebäudeautomation vernetzt Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, optimiert den Betrieb in Echtzeit und erschließt gerade im Bestand erhebliche Energieeinsparpotenziale. Sie ist Voraussetzung für Transparenz, Digitalisierung und einen klimazielkonformen Gebäudebetrieb. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen dürfe daher nicht zurückgenommen werden, denn sie sei ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtlinie und müsse erhalten bleiben.
Darüber hinaus fordern die Verbände, das Gesamtsystem „Gebäude“ stärker in den Blick zu nehmen: Energieeffizienz entsteht durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung. Zusätzlich zur Energieeffizienz müssen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Menschen im Gebäude beachtet werden. Diese systemische Perspektive bietet laut den Verbänden erhebliche Potenziale für Klimaschutz, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit und ist ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie. (ab)