Normen und Richtlinien

Kritische Bemerkung zur Normung

Überregulierung im Bauwesen: Warum Richtlinien, Normen und Vertragsrecht die Technische Gebäudeausrüstung verkomplizieren.

8 Min.19.05.2026, 11:57 Uhr
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Im Bereich Technische Gebäudeausstattung gibt es zahlreiche Normen und Richtlinien. Diese sowie deren regelmäßige Aktualisierungen und Überarbeitungen machen es Planern, Anlagenerrichtern und Betreibern immer schwerer, den Überblick zu behalten. Grispb - stock.adobe.com
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In den letzten Jahren wird immer wieder der notwendige Abbau von Bürokratie angesprochen und versprochen. Oft wird, insbesondere im Bauwesen, darunter allerdings nur die Vereinfachung von Genehmigungsabläufen verstanden.

Dagegen ist zu bemerken, dass der Drang nach Überregulierung durch Normen und Richtlinien in Deutschland und in der Europäischen Union  immer mehr zunimmt. Eine Norm war früher einfach und überschaubar. Heute sind das überwiegend wissenschaftliche und umfangreiche Abhandlungen, die nur noch von wenigen verstanden werden. Es werden die kleinsten Details vorgegeben, auch der Einfluss von einzelnen Produktherstellern wird verstärkt sichtbar. In der täglichen Planungspraxis ist es kaum noch möglich den Überblick zu behalten.

Zur Normung

Seit 2010 wurden zahlreiche DIN-Normen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen der europäischen Harmonisierung neu erstellt oder überarbeitet. In den letzten Jahren wurden Normen auch an die zunehmende Digitalisierung und Nachhaltigkeit angepasst. Themen wie Energieeffizienz, digitale Dokumentation und vernetzte Systeme spielen eine immer größere Rolle.

Es gibt etwa 2.800 europäische (DIN EN, DIN EN ISO) und deutsche (DIN) Normen und Richtlinien (z. B. VDI), die für die TGA relevant sind. Diese umfassen Bereiche wie Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und Rohrleitungstechnik. Obwohl durch den Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) regelmäßig aktualisierte Ausgaben des „Regelwerks der Technischen Gebäudeausrüstung“ veröffentlicht werden, fällt es insbesondere Planern, Anlagenerrichtern und Betreibern immer schwerer, einen Überblick darüber zu behalten. Auch helfen solche Plattformen wie DIN-Haustechnik online des Beuth Verlages nur ungenügend, weil die Suche zum Teil zeitaufwändig ist und zudem Zugriffsrechte notwendig sind. Änderungen bei Norm-Entwürfen und auch bei dem Weißdruck werden verbal aufgelistet. Sie sind bei dem Umfang der Normen (i. Allg. 40 bis 100 Seiten; u. U. deutlich mehr wie bei DIN 18599 und DIN EN 16798 mit 17 Teilen) und kaum für Nutzer in ihrer Wichtigkeit erkennbar bzw. nachvollziehbar.

Vertragsrechtliche Regelungen, wie die VOB und die HOAI (wobei diese nur unzureichend gewerkeübergreifend abgestimmt sind), sowie fachspezifische Richtlinien, wie z. B. DVGW, VDS, verkomplizieren den Planungsprozess.

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Normen und Richtlinien schaffen einheitliche Standards, die etwa Qualität sichern, Sicherheit gewährleisten oder den Handel durch Kompatibilität gewährleisten sollen.  Zerbor - stock.adobe.com

Beispiele für die Überregulierung und Verkomplizierung

DIN EN 12599 und DIN EN 16798

Nach dem Erscheinen des Entwurfs der DIN EN 12599 01/2011 [1] mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen“ erfolgte der Weißdruck 01/2013 [2]. Diese Richtlinie ist eine praktikable und praxisnahe Unterlage für die Abnahme von RLT-Anlagen inklusive der Komponenten. In den ATV DIN 18379 im Teil C [3] wird u. a. ausgeführt: „Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C ist nach dem Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) eine Abnahmeprüfung durchzuführen. Das entsprechende Verfahren ist in DIN EN 12599 beschrieben.“

Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2011 war schon kritikwürdig, dass zwischen Erscheinen des Entwurfs und der Einspruchsfrist nur ein bis maximal zwei Monate lagen. Ein Schelm, wer dahinter Absicht vermutet. Diese Praxis hat sich bis heute nicht geändert. Wahrscheinlich ist die Meinung der Praxis nicht erwünscht.

Im September 2015 erschien als Weißdruck DIN EN 16211 [4] „Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen“. Sie gilt für Messungen von Luftvolumenströmen in Lüftungssystemen und beschreibt dazu verschiedene Verfahren und auch, wie Messungen innerhalb der für das Verfahren vorgeschriebenen Toleranzen durchgeführt werden sollen.

Warum diese Richtlinie, die unter englischer Regie erarbeitet wurde, notwendig war, war unverständlich, zumal in der DIN EN 12599 die wesentlichen Punkte klar und eindeutig geklärt sind. Deshalb ist die DIN EN 16211 ein weiteres Beispiel für die zurzeit bestehende, oft unnötige Normungsvielfalt, die Folgen der Nichtaktivität von Deutschland in der europäischen Normung und der kritiklosen Übernahme einer EN-Norm. Da helfen weder ein entsprechendes Vorwort noch Bemerkungen im Anwendungsbereich.

Im Zusammenhang mit der EPBD, der EnEV, dem GEG und damit der Überarbeitung der DIN EN 16798 ergab sich wahrscheinlich die Notwendigkeit, beide Normen zu aktualisieren und an die geforderten Randbedingungen der Energieeffizienz von Gebäuden anzupassen.

Im August 2024 erschien dann der Entwurf der DIN EN 12599 [5] mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden (deutsche und englische Fassung)“. Bei den Änderungen wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Richtlinie auch für Wohngebäude gilt. Die Verfahren zur Messung des Luftdurchlasses wurden in die EN 16211 übertragen und die Methode der Messung zur Luftdichtheit in der DIN EN 16798 Bl. 3 [6] übernommen. Außerdem wird aufgeführt, dass die Norm ein Verfahren festlegt, das dazu dient, die Übergabe und Inspektion der installierten Lüftungsanlagen und Luftbehandlungssysteme technisch zu unterstützen.

Nach dem Entwurf der DIN EN 16211 von 05/2023 [7] erschien im August 2025 dann der Weißdruck der DIN EN 16211 [8] mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen – Verfahren (deutsche Fassung)“. Die informativen Anhänge A und B beinhalten zusätzliche Verfahren und Messunsicherheit.

Es wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen:

  • redaktionelle Überarbeitungen,
  • die Tracergas-Methode ist in Anhang A,
  • zwei neue Methoden zur Messung des Volumenstroms am Abgas und Ansauggitter in Anhang A aufgenommen,
  • Teile, die sich mit der Messunsicherheit befassen, durch Anhang B ersetzt,
  • die Anforderungen an die Messgeräte werden nun in MPME (Maximum Permissible Measurement Error) ausgedrückt,
  • die in EN 12599 von 2012 beschriebenen Verfahren zur Messung des Luftdurchsatzes in Lüftungskanäle aufgenommen.

Diese Änderungen bedeuten, dass

  • in der zukünftigen DIN EN 12599 die Verfahren nicht mehr dokumentiert werden,
  • in den ATV DIN 18379 im Teil C der VOB der Hinweis auf die DIN EN 12599 geändert werden muss bzw.
  • in der DIN EN 12599 bezüglich der Messverfahren ein ausdrücklicher Hinweis auf die DIN EN 16211 notwendig ist, d. h. bei der Veröffentlichung des Weißdruckes.

Für die Autoren ergeben sich, wie schon 2015 in der Fachpresse ausgeführt, die Frage der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer DIN EN 16211, auch wenn in diese zukünftig die Verfahren der DIN EN 12599 integriert sind. Weiterhin gelten die o. g. Schlussfolgerungen zur Erstausgabe der DIN EN 16211.

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Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist eine unabhängige Plattform für die Standardisierung und Normung.  nmann77 - stock.adobe.com

VDI 6026

Als weiteres Beispiel kann man hier die VDI 6026 [9], „Richtlinie zur Dokumentation in der TGA“, anführen, die weit über die Anforderungen der HOAI [10] (Planung) und der VOB (Ausführung) hinausgeht, da insbesondere in der VOB in der jeweiligen ATV völlig unzureichende Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden. Da die VOB Grundlage fast jeden Bauvertrages ist, muss auf Zusatzvereinbarungen zurückgegriffen werden. Warum werden nicht VOB und HOAI angepasst? Keine oder unzureichende Dokumentationen bei der Abnahme und Übergabe von Anlagen und Gebäuden sind in der Baupraxis ein immer wiederkehrendes Problem, mit der zunehmenden Technisierung der Gebäude aber immer wichtiger. Hier bedarf es einer grundsätzlichen Regelung, nicht einer Empfehlung in einer VDI.

VDI 6041 und die AMEV-Empfehlung 158

Auch entstehen in diesem Zuge insbesondere für die Planung immer neue Leistungsbilder, die als besondere Leistungen zusätzlich zu vereinbaren sind. Der Hintergrund ist, dass damit die Hoffnung verbunden ist, Planungs- und Ausführungsqualität zu verbessern. Hier sollten beispielhaft die VDI 6041 [11] und die AMEV-Empfehlung 158 [12] zum „Technischen Monitoring“ erwähnt werden. Es soll eine unabhängige Prüfinstanz geschaffen werden, die bereits in den sehr frühen Planungsstadien helfen soll, Planungsfehler und Ausführungsmängel zu erkennen. Hier erfolgt nach unserer Auffassung eine Vermischung mit Grundleistungen der HOAI und ein Verwischen von Verantwortlichkeiten [13]. Insbesondere die VDI 6041 beschreibt als besondere Leistung zahlreiche Grundleistungen der HOAI.

Monitoring ist wichtig, um die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Vorteilhafter erscheint es, wenn das Monitoring als Optimierungsleistung im Sinne einer Feinparametrierung nach der VOB-Abnahme im realen Betrieb für einen längeren Zeitraum zu verstehen wäre. Eine Verankerung dieser Leistungen in der HOAI und VOB wäre sicherlich vorteilhaft für die Verbreitung und Anwendung.

Die Verantwortlichkeit von Planer und Ausführungsfirma darf nicht eingeschränkt bzw. verwischt werden. Eine Vervielfachung von Prüfenden während der Planung und Ausführung macht den Planungsablauf komplizierter und den eigentlichen Planer frustrierter.

Fazit

Unabhängig vom scheinbaren Drang, alles bis ins kleinste Detail vorschreiben zu wollen, wäre es sinnvoller, dass es einfacher ist, neue Regeln zu erarbeiten, die prägnanter und kürzer sein sollten, als bestehende zu ändern. Die Änderungen in den neu erarbeiteten DIN-Normen, insbesondere DIN EN-Normen zu bestehenden, sollten verständlicher und nachvollziehbarer dokumentiert werden. Damit sollte verhindert werden, dass die Übersichtlichkeit in den Normen für die Planungspraxis verbessert und nicht wie gegenwärtig immer unübersichtlicher wird.

Nach der Veröffentlichung von DIN-Norm­entwürfen sollte im Gegensatz zur bisherigen Praxis ausreichend Zeit für Einsprüche (wie z. B. bei VDI-Richtlinien) gegeben werden. Eine Vielzahl von Regularien und zusätzlichen Prüfinstanzen schützt nicht vor Planungsfehlern und Ausführungsmängeln, es wird eher unübersichtlich und kann in der täglichen praktischen Tätigkeit nicht mehr nutzbringend eingesetzt werden.

Von Dipl.-Ing Hans-Peter Thiele, Prof.(em) Dr.-Ing, Achim Trogisch

Literatur

[1] DIN EN 12599 (Entwurf): Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen; Deutsche Fassung; 01/2011.

[2] DIN EN 12599: Lüftung von Gebäuden –Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen; Deutsche Fassung; 01/2013.

[3] DIN 18379: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ‒ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ‒Raumlufttechnische Anlagen; 09/19.

[4] DIN EN 16211: Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen – Verfahren; Deutsche Fassung; 09/2015.

[5] DIN EN 16211: Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen – Verfahren; Deutsche Fassung; 08/2025.

[6] DIN EN 16789: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme (Module M5-1, M5-4); Deutsche Fassung; 11/2017.

[7] DIN EN 16211 (Entwurf): Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen – Verfahren; Deutsche und Englische Fassung; 05/2023.

[8] DIN EN 12599: (Entwurf): Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden; Deutsche und Englische; 08/2024.

[9] VDI 6026 Bl. 1: Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen; 08/2022.

[11] VDI 6041: Facility-Management – Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; 07/2017.

[10] HOAI: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure); 2021.

[12] AMEV Empfehlung 158: Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung – Schnittstellen zum technischen Inbetriebnahmemanagement-(Technisches Monitoring 2025); Lfd. Nr. 178.

[13] Thiele, H.-P.; Trogisch, A.: Antworten auf die wachsende Komplexität, 2025, H. 7. S. 44 -46, Sanitär + Heizungstechnik, Krammer-Verlag Düsseldorf.

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