Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Damit soll klimafreundliches Heizen leichter werden. Die Änderungen im Überblick.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist da. Das Gesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen. Es ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht. Die wesentlichen Änderungen können damit nach Verkündung in Kraft treten. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026.
„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem Kabinettbeschluss.
Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen. So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen.
Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort. Sie unterstützt Gebäudesanierungen weiter umfassend. Die Förderung soll jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet werden.

"Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte Heizungsgesetz sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie besteht nun die Chance, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können", sagte Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz (Verband für technische Gebäudeausrüstung) Berlin.
Laut Frank Ernst schließen sich Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz nicht aus. Entscheidend sei, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sieht der Verband deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der Regel stelle jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten.