Viele Betriebe ringen bei der E-Rechnung mit Mehraufwand, Kosten und Technikproblemen. Laut ZDH bremst das die Einführung – und wirft Fragen zur Pflicht ab 2027/28 auf.
Die Einführung der E-Rechnung stellt viele Handwerksbetriebe weiter vor erhebliche Herausforderungen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter mehr als 1.900 Handwerksbetrieben.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung: Seither sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen zu können. Ob sie solche Rechnungen auch ausstellen, dürfen Betriebe aktuell noch selbst entscheiden. Allerdings wird sich das mit der Ausstellungpflicht ändern:
Laut der Umfrage haben die befragten Betriebe im Jahr 2025 durchschnittlich 1.200 Eingangsrechnungen erhalten – etwa die Hälfte davon waren E-Rechnungen. Gleichzeitig stellt bislang gut ein Drittel der Betriebe selbst E-Rechnungen aus.
Laut ZDH bedeutet das, dass viele Betriebe „weiterhin mit digitalen und klassischen Formaten“ arbeiten und folglich mit „entsprechend doppelten Prozessen“ zu tun haben. Diese Doppelstrukturen verstärkten den wahrgenommenen Mehraufwand erheblich. Rund die Hälfte der befragten Betriebe empfindet sowohl den Empfang (47,4 %) als auch die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen (48,2 %) höher als bei herkömmlichen Rechnungen. Entsprechend fällt auch der wahrgenommene Nutzen aktuell gering aus: 32,1 % der Betriebe bewerten ihn als „gering“ und weitere 27,5 % als „eher gering“.
Die Umfrage zeigt auch, wo genau Betriebe Probleme mit der E-Rechnung haben:
Hinzu kommen laut ZDH finanzielle Belastungen: Die einmaligen Einführungskosten (liegen im Schnitt bei knapp 3.000 EUR, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Dazu kämen noch laufende jährliche Kosten für Software, Systemanpassungen und externe IT-Unterstützung – im Schnitt sind das 798 EUR.
“Eine überstürzte Scharfstellung der vollständigen E-Rechnungspflicht, für die nach EU-Vorgaben noch Zeit bis 2030 bleibt, ist die schlechteste aller Lösungen.”

„Die Umfrageergebnisse zeigen sehr deutlich, dass die E-Rechnung in den Betrieben noch nicht dort angekommen ist, wo sie politisch bereits verortet wird“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Er prognostiziert: „Ohne einheitliche Vorgaben für die Nutzung der E-Rechnungsfelder, ein allgemeingültiges staatliches Validierungstool und gezielte Unterstützung wird die E-Rechnung ihr eigentliches Potenzial – nämlich effizientere und automatisierte Prozesse – kurzfristig nicht entfalten können.“ Jetzt komme es darauf an, die Bedingungen nachzuschärfen und die Betriebe auf diesem Weg besser zu begleiten.
Von der Politik fordert Schwannecke, dass sie „ihren Teil der Aufgaben erledigen“ muss, damit die Startschwierigkeiten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang spielt er auf die Ausstellungpflicht an, die nach aktuellem Stand ab 2027 beziehungsweise 2028 auf Unternehmen in Deutschland zukommen wird: „Eine überstürzte Scharfstellung der vollständigen E-Rechnungspflicht, für die nach EU-Vorgaben noch Zeit bis 2030 bleibt, ist die schlechteste aller Lösungen, weil auch die technischen Vorgaben der EU noch gar nicht vollständig vorliegen“, sagt Schwannecke.
Bei der Vorbereitung auf die Ausstellungpflicht bei der E-Rechnung zeigten sich auch viele Handwerksbetriebe, die an der ZDH-Umfrage teilnahmen, zurückhaltend: Demnach plant knapp die Hälfte der Betriebe, die bislang keine E-Rechnungen ausstellen, die Einführung erst für das zweite Halbjahr 2027. 18,3 % wollen im 1. Halbjahr 2027 auf den E-Rechnungsversand umstellen und weitere 19,4 % planen das schon für 2026.